Eine Sprache geschlechtlicher Vielfalt!

Als meine Tochter und ich kürzlich den Aufbau des deutschen Bundestages in ihrem Politik-Schulbuch (Erscheinungsjahr 2016) beleuchteten, waren wir fassungslos und erzürnt gleichermaßen. Wie konnte es sein, dass wir im Jahr 2018 in einem Schulbuch ausschließlich das generische Maskulinum vorfanden und keine geschlechtergerechte Schreibweise?! Angela Merkel ist seit 2005, also seit 13 Jahren, Bundeskanzlerin, dennoch finden wir ausschließlich die sprachliche Verwendung der männlichen Form vor. Neben (dem) Bundeskanzler ist von (männlichen) Ministern die Rede – geschlechtergerechte Sprache Fehlanzeige – und das, obgleich die Leserschaft der Schüler*innen eine Generation umfasst, die mit einer Bundeskanzlerin aufgewachsen ist!

„Es ist erstaunlich: Da gibt es seit einem Vierteljahrhundert Regelungen und Verordnungen von Bund und Ländern zur geschlechtergerechten Verwendung der deutschen Sprache, erlassen von Parlamenten und Regierungen – und immer wieder aufs Neue erhebt sich ein vermeintlicher Vollprotest gegen diese angeblich ‚von oben‘ verordnete ‚Verunstaltung‘ des Deutschen“ (Süddeutsche v. 7.6.18)[1].

Auf die Proteste, Ignoranz und Widerstände, die von Unlesbarkeit von Texten bis zu dem Argument reichen, Frauen sollten kein Problem mit dem Maskulinum haben, möchte ich nicht weiter eingehen, sondern vielmehr darauf, dass seitens der Linguistik, Soziologie, Frauen-, Geschlechter- und Diskursforschung längst belegt ist, dass Sprache Einfluss auf die Wahrnehmung und Deutung sozialer Wirklichkeit hat. Sprache „verweist auf soziale Erwartungen an die Geschlechter (Gender) und damit auf Geschlecht im umfassenden Sinne“ (ebd.). „Wenn etwa Berufe sowohl in männlicher als auch in einer weiblichen Form (Ingenieurinnen und Ingenieure) vermittelt werden, schätzen Kinder typisch männliche Berufe als erreichbarer ein und trauen sich selbst eher zu, diese zu ergreifen […]. Bei Erwachsenen wiederum lässt sich nachweisen, dass die Verwendung des generischen Maskulinums in Stellenanzeigen zu einem geringeren Anteil weiblicher Bewerbungen führt“ (ebd.).

„Das generische Maskulinum macht Frauen besser unsichtbar als jede Burka!“ (ebd.). Doch das betrifft nicht nur Frauen, sondern auch zahlreiche weitere gesellschaftliche Gruppen, die bislang sprachlich in gesellschaftlichen diskurs- und wirklichkeitsprägenden Medien vollkommen unberücksichtigt bleiben, da sie nicht der vorherrschenden heteronormativen Geschlechterordnung entsprechen. Dazu zählen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und inter*geschlechtliche Menschen (LSBTI*)[2].

In diesem Jahr beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag von „divers“, dem sogenannten dritten Geschlecht, in Geburtsregistern möglich macht. Eine längst fällige Entscheidung! Doch noch steht die Umsetzung in den Anfängen und berücksichtigt in erster Linie intersexuelle Menschen. Wie die Familienministerin Franziska Giffey zu Recht betonte, müsste „das derzeit geltende Transsexuellengesetz […] aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden“ (Faz.net v. 15.08.2018)[3].

Eine Sprache, die die geschlechtliche Vielfalt widerspiegelt, ist die logische Schlussfolgerung und längst überfällig. Liebe Leser*innenschaft, prägen Sie mit dem Sternchen (*) gesellschaftliche Gender-Wirklichkeit mit, damit in möglichst zahlreichen Köpfen ankommt, dass Menschen vielfältig sind, leben und wahrgenommen werden wollen.

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[1] Tief in der Sprache lebt die alte Geschlechterordnung fort, Süddeutsche Zeitung vom 7. Juni 2018

[2] „Trans* und Inter* sind Oberbegriffe für eine Vielzahl von transsexuellen, transgeschlechtlichen, transidenten, transgender bzw. intergeschlechtlichen, intersexuellen etc. Identitäten. Das Sternchen (*) dient als Platzhalter, um sämtliche Identitätsformen zu berücksichtigen und auch diejenigen Personen zu adressieren, die sich einer geschlechtlichen Zuordnung entziehen“ (Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (Hrsg.) (2017: 4): Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Hamburg.

[3] Drittes Geschlecht beschlossen. Männlich, weiblich, divers. Faz.net vom 15. August 2018.

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